Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für jegliche Lieferungen oder Dienstleistungen seitens der Gesellschaft der Musikfreunde in Wien, Musikvereinsplatz 1, 1010 Wien, gelten die allgemeinen Verkaufsbedingungen in der jeweiligen Fassung. Die Gesellschaft der Musikfreunde in Wien ist insbesondere Vertragspartner für den Kauf von Konzertkarten von Eigenveranstaltungen, Führungen und Programmheften.
Vermietungen
Die Gesellschaft der Musikfreunde wird bei Fremdveranstaltungen von den jeweiligen Veranstaltern beauftragt und bevollmächtigt im Namen und auf Rechnung des Veranstalters für die Veranstaltung den Kauf von sämtlichen oder einem Teil der Karten über die Website, per E-Mail, Fax, Telefon oder an der Konzertkassa zu vermitteln, den Zahlungsverkehr mit den Kartenkäufern bzw. deren Bank, deren Kreditinstituten oder einem anderen Bezahlsystemen abzuwickeln, Programmhefte zu führen sowie die damit verbundenen Verwaltungsaufgaben zu übernehmen. Der Käufer tritt bei Fremdveranstaltungen in Rechtsbeziehung mit dem jeweiligen Veranstalter. Allfällige Rückerstattungen erfolgen ausschließlich über den jeweiligen Veranstalter.
Konzertkassa Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 – 19.00 Uhr*
sowie 1 Stunde vor Konzertbeginn bei Eigenveranstaltungen und ausgewählten Fremdveranstaltungen, für die die Gesellschaft der Musikfreunde Karten verkauft
* Zwischen 18.00 und 19.00 Uhr sind wir um den bestmöglichen Service betreffend die aktuellen Konzerte bemüht. Daher stehen wir insbesondere für Kommissionsgeschäfte und Abonnementzahlungen gerne von 9.00 – 18.00 Uhr zur Verfügung.
Telefon: +43 1 505 81 90 (Montag – Freitag 9.00 – 18.00 Uhr)
Telefax: +43 1 505 81 90 94
E-Mail: tickets@musikverein.at
Von 1. Juli bis 31. August ist die Konzertkassa von Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 12.00 Uhr geöffnet. Telefonisch erreichen Sie uns zwischen 09.00 und 13.00 Uhr. Am Samstag, Sonn- und Feiertagen bleibt im Juli und August die Konzertkassa geschlossen.
Kartenvorverkauf
Für Eigenveranstaltungen beginnt der Vorverkauf für Mitglieder 2 Monate vor dem Veranstaltungstermin, der allgemeine Vorverkauf beginnt eine Woche später. Für außerordentliche Eigenveranstaltungen, Abonnements und Festivals gelten besondere Vorverkaufsfristen, die gesondert angekündigt werden. Fällt der Vorverkaufsbeginn auf einen Sonn- oder Feiertag, so gilt der folgende Werktag als erster Verkaufstag. Die Vorverkaufsfristen für Fremdveranstaltungen werden vom Veranstalter festgelegt.
Kartenbestellung über Internet, E-Mail, Fax oder Telefon
Alle Kartenbestellungen – über Internet, E-Mail, Fax oder Telefon – sind verbindlich. Bei Bestellungen über Internet, E-Mail, Telefon oder Fax kommt der Vertrag durch Zustellung einer Buchungsbestätigung zustande. Die Abbuchung des Kartenpreises erfolgt über Ihr gewünschtes Zahlungsmittel. Die gebuchten Karten können während der Öffnungszeiten an der Konzertkassa oder ab 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn gegen Vorlage Ihrer Kreditkarte oder der Buchungsbestätigung behoben werden. Bei print@home Buchungen entfällt die Abholung an der Konzertkassa.
Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
VISA, Mastercard, Diners Club, JCB, American Express, Online-Banküberweisungen: Bank Austria, Erste Bank und Sparkassen, Hypo, Raiffeisen, BAWAG P.S.K, Volksbank, giropay
Sepa Lastschrift
Bei Rücklastschriften behalten wir uns das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 10€ plus allfälliger Bankspesen in Rechnung zu stellen.
Kartentausch und Stornos, Rücktrittsrecht
Kartentausch und Stornos sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Gemäß §18 Abs 1 Z 10 FAGG besteht kein Rücktrittsrecht hinsichtlich Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist. Gemäß § 4 Abs 1 Z 11 FAGG informieren wir den Kunden hiermit über das Nichtbestehen eines Rücktrittsrechts nach § 18 FAGG.
Besetzungs-, Termin- und/oder Programmänderungen sowie Bühnenumbauten sind vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe der Eintrittskarten.
Bei abgesagten Eigenveranstaltungen ist die Eintrittskarte binnen 3 Monaten nach dem Termin der abgesagten Veranstaltung rückzulösen. Danach verfällt jeglicher Anspruch.
Mitglieder und Abonnenten haben die Möglichkeit, ihre Abonnementkarten zum kommissionsweisen Verkauf (gegen eine Gebühr von 10% bei Abonnenten; gebührenfrei für Mitglieder bei den ersten beiden Abonnementkarten pro Zyklus) an der Konzertkassa zu deponieren.
Einzelkarten (d.h. nicht im Rahmen eines Abonnements erworbene Karten) können, im Ermessen der Konzertkassa hinsichtlich der Nachfrage, gegen eine Gebühr von 20% des Kartenpreises in Kommission gegeben werden.
Den aus dem Kommissionsverkauf resultierenden Geldbetrag (Kommissionsgeld) können Sie bis spätestens 6 Monate nach Ende der laufenden Saison von Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 18.00 Uhr sowie am Samstag zwischen 09.00 und 13.00 Uhr an der Konzertkassa gegen Vorlage des Kommissionsscheins beheben. Bitte beachten Sie, dass außerhalb dieser Zeiten – speziell direkt vor den Konzerten – keine Auszahlung möglich ist.
Rollstuhlplätze
Für Rollstuhlfahrer sind eigens für sie geeignete Sitzplätze vorgesehen. Karten für diese Sitzplätze müssen beim Kauf bis einen Werktag vor der Veranstaltung als solche beantragt werden. Der Eingang für Rollstuhlfahrer befindet sich beim Haupteingang. Eine Rampe auf der rechten Seite ermöglicht den barrierefreien Zugang.
Einlass
Das Musikvereinsgebäude öffnet 1 Stunde vor Vorstellungsbeginn und der Besuch einer Veranstaltung ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Der Einlass in den Saal wird mit dem Ertönen der Einlassglocke angekündigt, in der Regel 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn.
Zu spät kommende Besucher dürfen nach Beginn der Vorstellung den Konzertsaal nicht selbständig betreten. Der Einlass während einer Satzpause ist nicht möglich. Ein Einlass kann allenfalls nur während einer anhaltenden Unterbrechung oder in der Konzertpause – jedenfalls aber nur bei Gewährung durch eine Aufsichtsperson – erfolgen. Dies gilt auch für Plätze in den Parterre- und Balkonlogen sowie für Besucher des Stehplatzes.
Print@home Tickets sind ganzseitig auf weißem Papier im A4-Format auszudrucken und vor Verschmutzungen oder Beschädigungen zu schützen. Der Bar- und QR-Code müssen gut lesbar sein. Das Ticket wird nach dem ersten Zutritt durch das Einlesen des Codes entwertet. Inhabern weiterer Ausdrucke oder Kopien wird der Zutritt verwehrt. Das Ausweisen als Käufer des Tickets ist für den Zutritt nicht relevant.
Pro Clubmitglied und Konzert kann maximal eine Karte zum Club 20-Preis erworben werden. Mit „Club 20“ gekennzeichnete Karten können ausschließlich von Personen in Anspruch genommen werden, die für die laufende Saison einen gültigen Club 20-Ausweis vorweisen können.
Garderoben
Überkleider (Mäntel, Jacken etc.), Schirme, Stöcke, Gehbehelfe, Kinderwägen, Taschen (mit Ausnahme üblicher Handtaschen), Rucksäcke und sonstige nicht für den Veranstaltungsbesuch notwendige Gegenstände, insbesondere wenn sie sperrig, gefährlich oder gefahrenerhöhend sind oder sein können, sind an den Garderoben abzugeben. Stöcke dürfen von gebrechlichen Personen mitgenommen werden, wenn sie unentbehrlich sind. Hüte sind im Saal abzunehmen. Unbeaufsichtigt abgelegte Gegenstände werden entfernt und können nach Konzertende an der Garderobe gegen Entrichtung der Garderobengebühr abgeholt werden. Werden sie nicht abgeholt, werden sie dem Fundbüro übergeben.
An der Garderobe dürfen nur Kleidungsstücke und andere Gegenstände abgegeben werden, die üblicherweise im Rahmen eines Konzertbesuchs mitgebracht werden. Im Streitfall darüber entscheiden endgültig die Aufsichtspersonen. Tiere dürfen unter keinen Umständen abgegeben werden.
Für separat abgegebene oder sich in Kleidung, Taschen oder sonstigen abgegebenen Gegenständen befindliche Wertgegenstände (z.B. Musikinstrumente, Kameras, Schmuck, Ausweise, Papiere, Geld, Kreditkarten) sowie für nicht an den Garderoben abgegebene Kleidungsstücke und andere Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Für die Verwahrung von an der Garderobe abgegebenen Sachen erlaubt sich die Gesellschaft der Musikfreunde in Wien eine Gebühr einzuheben.
Aufnahmen, insbesondere Bild- und/oder Tonaufnahmen
Die Herstellung von Ton-, Bild- oder Filmaufnahmen jeglichen technischen Verfahrens ist Besuchern ohne Sondergenehmigung vor, während und nach der Vorstellung untersagt. Insbesondere sind die Veräußerung und sonstige Verwertung von Aufnahmen untersagt.
Bei der Herstellung, von Ton-, Bild- oder Filmaufnahmen jeglichen technischen Verfahrens seitens des Veranstalters oder vom Veranstalter beauftragter Personen erteilt der Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte dem Veranstalter sowie den vom Veranstalter beauftragten Personen seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos und ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedem derzeitigen oder zukünftigen technischen Verfahren gewerblich ausgewertet werden dürfen.
Mobiltelefone
Mobiltelefone und andere mobile elektronische Geräte (Tablets, Laptops, Videokameras, tragbare Spielekonsolen etc.) sind vor Vorstellungsbeginn auszuschalten. Jede Verwendung dieser ist betriebsfremden Personen während der Veranstaltung strengstens untersagt.
Rauchen
Das Rauchen sowie das Anzünden von Zigarren, Zigaretten, auch das Verwenden von E-Zigaretten und dergleichen sind im gesamten Haus verboten.
Hausordnung
Mit dem Kauf einer Karte anerkennen Sie die Hausordnung.
Wien, 25.04.2018
© Wolf-Dieter Grabner