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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

für Lieferungen und Dienstleistungen der Gesellschaft der Musikfreunde in Wien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf Verträge mit der Gesellschaft der Musikfreunde in Wien, Musikvereinsplatz 1, 1010 Wien (nachfolgend die „Gesellschaft der Musikfreunde“), als Vertragspartnerin anwendbar. Die Gesellschaft der Musikfreunde ist insbesondere Vertragspartnerin für den Kauf von Konzertkarten für Eigenveranstaltungen, von Führungen und von Programmheften.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Fremdveranstaltungen

Die Gesellschaft der Musikfreunde wird bei Fremdveranstaltungen von den jeweiligen Veranstaltern beauftragt und bevollmächtigt, im Namen und auf Rechnung des Veranstalters für die Veranstaltung den Verkauf von sämtlichen oder einem Teil der Karten über die Website, per E-Mail, Telefon, Fax oder an der Konzertkassa zu vermitteln, sowie den Zahlungsverkehr mit den Kartenkäufern bzw. deren Bank, deren Kreditinstituten oder einem anderen Bezahlsystem abzuwickeln, Programmhefte zu verkaufen sowie die damit verbundenen Verwaltungsaufgaben zu übernehmen. Der Käufer tritt bei Fremdveranstaltungen in Rechtsbeziehung mit dem jeweiligen Veranstalter. Allfällige Rückerstattungen erfolgen ausschließlich über den jeweiligen Veranstalter.

Öffnungszeiten der Konzertkassa

Die Konzertkassa ist von Montag bis Freitag 9.00 bis 19.00 Uhr* und am Samstag von 9.00 bis 13.00 Uhr geöffnet, sowie eine Stunde vor Konzertbeginn bei Eigenveranstaltungen und ausgewählten Fremdveranstaltungen, für die die Gesellschaft der Musikfreunde Karten verkauft.

* Zwischen 18.00 Uhr und dem Konzertbeginn sind wir um den bestmöglichen Service betreffend die aktuellen Konzerte bemüht. Daher stehen wir insbesondere für Kommissionsgeschäfte und Abonnementzahlungen gerne von 9.00 bis 18.00 Uhr zur Verfügung.

Telefon: +43 1 505 81 90 (Montag bis Freitag 9.00 bis 19.00 Uhr, Samstag 9.00 bis 13.00 Uhr)
Fax: +43 1 505 81 90 94
E-Mail: tickets@musikverein.at

Von 1. Juli bis 31. August ist die Konzertkassa von Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 12.00 Uhr geöffnet. Telefonisch ist die Konzertkassa zwischen 09.00 und 13.00 Uhr erreichbar. Am Samstag, Sonn- und Feiertagen bleibt im Juli und August die Konzertkassa geschlossen.

Kartenvorverkauf

Für Eigenveranstaltungen beginnt der Vorverkauf für Mitglieder der Gesellschaft der Musikfreunde zwei Monate vor dem Veranstaltungstermin, der allgemeine Vorverkauf beginnt eine Woche nach dem Vorverkauf für Mitglieder. Für außerordentliche Eigenveranstaltungen, Abonnements und Festivals gelten besondere Vorverkaufsfristen, die gesondert angekündigt werden. Fällt der Vorverkaufsbeginn auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, so gilt der folgende Werktag als erster Verkaufstag. Die Vorverkaufsfristen für Fremdveranstaltungen werden vom Veranstalter festgelegt.

Kartenbestellung über Internet, E-Mail, Fax oder Telefon

Alle Kartenbestellungen – über Internet, E-Mail, Telefon oder Fax – sind verbindlich. Bei Bestellungen über Internet, E-Mail, Telefon oder Fax kommt der Vertrag durch Zustellung einer Buchungsbestätigung durch die Gesellschaft der Musikfreunde zustande. Die Abbuchung des Kartenpreises erfolgt über das ausgewählte Zahlungsmittel. Die gebuchten Karten können während der Öffnungszeiten an der Konzertkassa oder ab einer Stunde vor Veranstaltungsbeginn gegen Vorlage der verwendeten Kreditkarte oder der Buchungsbestätigung behoben werden. Bei print@home-Buchungen entfällt die Abholung an der Konzertkassa.

Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:

  • VISA, Mastercard, Diners Club, JCB, American Express
  • Online-Banküberweisungen: Bank Austria, Erste Bank und Sparkassen, Hypo, Raiffeisen, BAWAG P.S.K, Volksbank, giropay
  • Sepa Lastschrift

Kartentausch und Stornos, Rücktrittsrecht, Kartenverkauf

Kartentausch und Stornos sind grundsätzlich ausgeschlossen. Davon unberührt bleiben die gesetzlichen Ansprüche zur Geltendmachung des Fehlens oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage sowie eines Irrtums. Das Recht zur Geltendmachung eines dem Kunden unterlaufenen Irrtums setzt voraus, dass der Irrtum entweder von der Gesellschaft der Musikfreunde veranlasst wurde, ihr dieser Irrtum hätte auffallen müssen oder der Irrtum rechtzeitig aufgeklärt wurde.

Gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) besteht kein Rücktrittsrecht hinsichtlich Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist. Gemäß § 4 Abs 1 Z 11 FAGG wird hiermit der Käufer über das Nichtbestehen eines Rücktrittsrechts nach § 18 FAGG informiert.

Übliche Änderungen, wie etwa der Besetzung, des Termins oder Programms sowie Bühnenumbauten, sind der Gesellschaft der Musikfreunde im zumutbaren Umfang vorbehalten und berechtigen den Kunden nicht zur Rückgabe der Eintrittskarten oder zur Preisminderung.

Der Verkauf von Eintrittskarten im Gebäude der Gesellschaft der Musikfreunde ist nur mit Genehmigung des Veranstalters erlaubt.

Mitglieder und Abonnenten haben die Möglichkeit, ihre Abonnementkarten zum kommissionsweisen Verkauf (gegen eine Gebühr von 10% bei Abonnenten; gebührenfrei für Mitglieder bei den ersten beiden Abonnementkarten pro Zyklus) an der Konzertkassa zu deponieren.

Einzelkarten (d.h. nicht im Rahmen eines Abonnements erworbene Karten) können, im Ermessen der Konzertkassa hinsichtlich der Nachfrage, gegen eine Gebühr von 20% des Kartenpreises in Kommission gegeben werden.

Der aus dem Kommissionsverkauf resultierende Geldbetrag (Kommissionsgeld) kann von Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 18.00 Uhr sowie am Samstag zwischen 09.00 und 13.00 Uhr an der Konzertkassa gegen Vorlage des Kommissionsscheins behoben werden. Außerhalb dieser Zeiten – speziell direkt vor den Konzerten – ist keine Auszahlung möglich.

Rollstuhlplätze

Für Rollstuhlfahrer sind eigens für sie geeignete Sitzplätze vorgesehen. Karten für diese Sitzplätze müssen beim Kauf bis einen Werktag vor der Veranstaltung als solche beantragt werden. Der Eingang für Rollstuhlfahrer befindet sich beim Haupteingang des Gebäudes der Gesellschaft der Musikfreunde. Eine Rampe auf der rechten Seite ermöglicht den barrierefreien Zugang.

Einlass

Das Gebäude der Gesellschaft der Musikfreunde öffnet eine Stunde vor Vorstellungsbeginn und der Besuch einer Veranstaltung ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Der Einlass in den Saal wird mit dem Ertönen der Einlassglocke angekündigt, in der Regel 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn.

Kindern unter fünf Jahren ist der Zutritt zu den Veranstaltungen auch in Begleitung von Erziehungsberechtigten oder sonstigen Erwachsenen nicht gestattet. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, für welche eine andere Altersgrenze für den Zutritt gesondert angekündigt wird.

Zu spät kommende Besucher dürfen nach Beginn der Vorstellung den Konzertsaal nicht selbständig betreten. Der Einlass während einer Satzpause ist nicht möglich. Ein Einlass kann allenfalls nur während einer anhaltenden Unterbrechung oder in der Konzertpause – jedenfalls aber nur bei Gewährung durch eine Aufsichtsperson – erfolgen. Dies gilt auch für Plätze in den Parterre- und Balkonlogen sowie für Besucher des Stehplatzes.

Print@home-Tickets sind ganzseitig auf weißem Papier im A4-Format auszudrucken und vor Verschmutzungen oder Beschädigungen zu schützen. Der Bar- und QR-Code müssen gut lesbar sein. Das Ausweisen als Käufer des Tickets ist für den Zutritt nicht relevant.

Das Ticket wird nach dem ersten Zutritt durch das Einlesen des Codes entwertet. Inhabern weiterer Ausdrucke oder Kopien wird der Zutritt verwehrt, es sei denn die Entwertung des Tickets ist unberechtigterweise aus Umständen erfolgt, die der Gesellschaft der Musikfreunde oder, im Falle einer Fremdveranstaltung, dem Veranstalter zuzurechnen sind oder das Ticket wurde fälschlicherweise von der Gesellschaft der Musikfreunde, dem Veranstalter oder von diesen zum Ticketversand berechtigten Dritten mehrmals mit gleicher Kennung versendet.

Mit „Club 20“ gekennzeichnete Karten können ausschließlich von Personen in Anspruch genommen werden, die für die laufende Saison einen gültigen Club 20-Ausweis vorweisen können. Pro Clubmitglied und Konzert kann maximal eine Karte zum Club 20-Preis erworben werden.

Garderoben

Überkleider (Mäntel, Jacken etc.), Schirme, Stöcke, Gehbehelfe, Kinderwägen, Taschen (mit Ausnahme üblicher Handtaschen), Rucksäcke und sonstige nicht für den Veranstaltungsbesuch notwendige Gegenstände, insbesondere wenn sie sperrig, gefährlich oder gefahrenerhöhend sind oder sein können, sind an den Garderoben gegen Entrichtung einer vor Ort bekannt gegebenen Garderobengebühr abzugeben. Stöcke dürfen von gebrechlichen Personen mitgenommen werden, wenn sie unentbehrlich sind. Hüte und andere sichtbehindernde Kopfbedeckungen sind im Saal abzunehmen. Unbeaufsichtigt abgelegte Gegenstände werden entfernt und können nach Konzertende an der Garderobe gegen Entrichtung der Garderobengebühr abgeholt werden. Werden sie am Veranstaltungstag nicht während der Öffnungszeiten abgeholt, werden sie dem Fundbüro der Gesellschaft der Musikfreunde übergeben.

An der Garderobe dürfen nur Kleidungsstücke und andere Gegenstände abgegeben werden, die üblicherweise im Rahmen eines Konzertbesuchs mitgebracht werden. Wertgegenstände, die sich in oder an einem hinterlegten Kleidungsstück, einer abgegebenen Tasche oder sonstigen Gegenstand befinden, werden nicht vom Verwahrungsvertrag erfasst.

Für an der Garderobe abgegebene Kleidungsstücke und andere Gegenstände sowie für nicht an den Garderoben abgegebene Kleidungsstücke und andere Gegenstände wird keine Haftung übernommen, es sei denn die Gesellschaft der Musikfreunde hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Aufnahmen, insbesondere Ton-, Bild- und/oder Filmaufnahmen

Die Herstellung von Ton-, Bild- und/oder Filmaufnahmen jeglichen technischen Verfahrens ist Besuchern ohne Sondergenehmigung vor, während und nach der Vorstellung in den Sälen der Gesellschaft der Musikfreunde untersagt. Ebenso ist die Veräußerung oder sonstige Verwertung von Ton-, Bild- und/oder Filmaufnahmen jeglichen technischen Verfahrens, die vor, während und nach der Vorstellung in den Sälen der Gesellschaft der Musikfreunde hergestellt wurden ohne Sondergenehmigung untersagt.

Mobiltelefone

Mobiltelefone und andere mobile elektronische Geräte (Tablets, Laptops, Videokameras, tragbare Spielekonsolen etc.) sind vor Vorstellungsbeginn auszuschalten. Jede Verwendung dieser ist betriebsfremden Personen während der Veranstaltung untersagt.

Rauchen

Das Rauchen sowie das Anzünden von Zigarren, Zigaretten, auch das Verwenden von E-Zigaretten und dergleichen sind im gesamten Gebäude der Gesellschaft der Musikfreunde verboten.

Haftung

Die Gesellschaft der Musikfreunde haftet gegenüber Besuchern nicht für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden.

Außergerichtliche Streitbeilegung

Die Gesellschaft der Musikfreunde weist auf die Europäische Plattform für Online-Streitbelegung hin, welche über die Website https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. Die Gesellschaft der Musikfreunde ist nicht verpflichtet, an einem solchen Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen. Hat der Besucher ein Anliegen, kann er die Gesellschaft der Musikfreunde montags bis freitags telefonisch unter +43 1 505 86 81 – 0 oder per E-Mail unter office@musikverein.at direkt kontaktieren.

Wien, 1.April 2024

© Wolf-Dieter Grabner

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