Parken auf öffentlichen Straßen:
Bitte beachten Sie, dass der gesamte erste Bezirk und die angrenzenden Bezirke Kurzparkzonen sind, für die folgende Bestimmungen gelten:
- Gebührenpflichtiger Zeitraum: Montag bis Freitag von 9:00 - 22:00 Uhr
- max. Parkdauer: 2 Stunden
Bitte beachten Sie:
Teile der Bösendorferstraße sind Anrainerparkplätze, die nur von PKWs mit einem Parkpickerl für den ersten Bezirk und Fahrzeugen, die mit einem Behindertenausweis gemäß § 29b StVO gekennzeichnet sind, genutzt werden dürfen. In beiden Fällen entstehen keine Zusatzkosten.
Parkgaragen in der Umgebung:
- Garage Opernringhof, BOE Gebäudemanagement, Elisabethstraße 2-6
- Kärntnerstraße Tiefgarage, Kärntner Straße 51/ neben Staatsoper
- Kärntnerring-Garage, ÖPARK Garagenbetriebe, Mahlerstraße 8
- Palais-Corso-Garage, BIP Garagengesellschaft , Mahlerstraße 12
- Karlsplatzgarage, ÖPARK Garagenbetriebe, Mattiellistraße 2-4 (Bitte beachten Sie, dass diese Garage nicht für Rollstuhlfahrer geeignet ist!)