Allgemeine Geschäftsbedingungen für Führungen
für Führungen durch den Musikverein (organisiert von der Gesellschaft der Musikfreunde in Wien, Musikvereinsplatz 1, 1010 Wien)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle Führungen im Musikverein, unabhängig davon, ob es sich um eine Sonderführung oder um die Teilnahme an einer öffentlichen Führung handelt
Buchung und Bestätigung der Führungen
1. Sonderführungen
Die Buchung von Sonderführungen durch den Musikverein erfolgt schriftlich per E-Mail oder über das Formular auf www.musikverein.at/fuehrungen. Erst nach Übersendung einer Buchungsbestätigung seitens des Musikvereins gilt die Führung als gebucht. Sonderführungen werden für 1 bis maximal 45 Personen durchgeführt. Wenn Sie den Musikverein mit mehr als 45 Personen besichtigen möchten, können mehrere Gruppen gleichzeitig durch das Haus geführt werden. Sonderführungen können an jedem Tag, außer Sonn- und Feiertagen stattfinden.
2. Öffentliche Führungen
Öffentliche Führungen werden in der Regel jeden Tag (außer Sonn- und Feiertag) in deutscher und/oder englischer Sprache gehalten. Die genauen Zeiten werden auf www.musikverein.at/fuehrungen veröffentlicht. Da der Musikverein ein lebendiger Konzertbetrieb ist, können Führungen aufgrund von Proben oder technischen Umbauten kurzfristig verschoben oder abgesagt werden. Ebenso ist es aufgrund laufender Veranstaltungen, Proben oder Aufnahmen möglich, dass einzelne Säle bei einer Führung nicht gezeigt werden können. Die Auswahl der bei der Führung gezeigten Säle sowie der Route durch das Gebäude obliegen dem Guide. Karten für die öffentlichen Führungen werden während der Öffnungszeiten an der Konzertkassa des Musikvereins oder jederzeit online über www.musikverein.at/fuehrungen verkauft. Die Teilnahme an den öffentlichen Führungen ist lediglich Individualbesucher:innen gestattet. Für den Besuch mit einer Gruppe von mehr als 8 Personen bietet der Musikverein Sonderführungen an. Der Musikverein behält es sich vor, den Besuch der öffentlichen Führung einer Gruppe abzulehnen.
An den öffentlichen Führungen können maximal 45 Personen teilnehmen.
Zahlungsbedingungen
Karten für öffentliche Führungen können im Voraus an der Kassa des Musikvereins in bar, per Kredit- (VISA, Mastercard, Diners Club, JCB, American Express) oder Bankomatkarte sowie im Internet (www.musikverein.at/fuehrungen) per Kreditkarte (VISA, Mastercard, Diners Club, JCB, American Express) gekauft und bezahlt werden.
Sonderführungen können im Voraus an der Kassa des Musikvereins in bar, per Kredit- (VISA, Mastercard, Diners Club, JCB, American Express) oder Bankomatkarte sowie vorab per Überweisung bezahlt werden. Die Bezahlung per Voucher und anschließender Rechnungslegung ist nicht möglich. Die aktuellen Preise für Führungskarten werden auf www.musikverein.at/fuehrungen veröffentlicht.
Abhaltung der Führung
Führungen im Musikverein werden ausschließlich von hauseigenen Guides gehalten. Hausfremden Personen (z.B. Fremdenführern:innen) ist es nicht gestattet, selbstständig durch den Musikverein zu führen. Nach Vereinbarung kann eine Sonderführung durch eine von der Gruppe organisierte Person in eine andere Sprache übersetzt werden. Bei öffentlichen Führungen ist es nicht möglich in eine andere Sprache zu übersetzen.
Den Hinweis-, Gebots- und Verbotsschildern im Haus und sonstigen Verlautbarungen ist genauestens Folge zu leisten. Ebenso ist, insbesondere im Brand- und Gefahrenfall, Anweisungen von Aufsichtspersonen des Veranstalters wie auch von Überwachungsorganen von Magistrat, Polizei, Feuerwehr und Rettung sofort zu entsprechen.
Während der Führung durch die Konzertsäle ist es nicht gestattet zu Essen oder zu Trinken.
Foto- und Videoaufnahmen
Aufnahmen (insbesondere Bild- und/oder Tonaufnahmen) vor, während und nach der Führung sowie die kommerzielle Verwertung der Aufnahmen sind Besucher:innen ohne Sondergenehmigung untersagt. Den diesbezüglichen Anweisungen des Guides ist unbedingt Folge zu leisten.
Sollte das Fotografie-Verbot missachtet werden, kann die Führung vom Guide jederzeit ohne Anspruch auf Kostenrückerstattung abgebrochen werden.
Stornobedingungen für Führungen
Stornos sind sowohl für Sonderführungen als auch für öffentliche Führungen grundsätzlich ausgeschlossen. Für schriftlich, telefonisch oder über das Internet gebuchte Führungen gilt:
Gemäß §18 Abs 1 Z 10 FAGG besteht kein Rücktrittsrecht hinsichtlich Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist. Gemäß § 4 Abs 1 Z 11 FAGG informieren wir Kund:innen hiermit über das Nichtbestehen eines Rücktrittsrechts nach§ 18 FAGG bei schriftlich, telefonisch oder über das Internet gebuchten Führungen.
Haftung
Die Teilnahme bei Führungen erfolgt ausnahmslos auf eigene Gefahr. Für Schäden an Personen oder Eigentum wird Haftung nur im gesetzlich vorgegebenen Rahmen übernommen.
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit Kund:innen, welche Unternehmer:innen im Sinne des KSchG sind, ist das sachlich zuständige Gericht für Wien 1. Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss jeglicher Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit bei Verbraucher:innen nicht deren zwingendes Recht für sie günstiger wäre.
Abweichungen von den vorliegenden Zahlungs- und Bezugsbedingungen bedürfen der Schriftform und erlangen nur durch die firmenmäßige Zeichnung seitens der Gesellschaft der Musikfreunde in Wien Gültigkeit.
Stand Juni 2025
© Wolf-Dieter Grabner